Arbeitsschutz = Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit
Was bedeutet Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz verfolgt grundlegend zwei Ziele. Zum einen dient er dem Schutz von Mitarbeitern vor möglichen berufsbedingten Gesundheitsschäden wie Unfällen und Erkrankungen (sog. "Schutzaspekt"). Zum anderen soll der Arbeitsschutz aber auch erkennen, wie die Gesundheit von Mitarbeitern gefördert werden kann (sog. "Förderungsaspekt").
Der betriebliche Arbeitsschutz ist grundlegend präventiv ausgerichtet und soll Unfällen und Erkrankungen vorbeugen. Daher ist es wichtig zu jeder Zeit darauf zu achten, wie der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen organisiert ist.
Wir unterstützen Sie!
Die EQM Lehmann GmbH & Co. KG unterstützt Sie fachgerecht und kompetent beim Arbeitsschutz. Zu unserem Angebot zählen (Auszug):
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern telefonisch zu möglichen und notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Erstkontakt ist für Sie kostenfrei.
Neu im Angebot
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Ausbildung von Gabelstaplerfahrern
Wir bieten Ihnen die Ausbildung von Fahrpersonal für Gabelstapler / Flurförderzeuge gem. DGUV Grundsatz 308-001 (alt: BGG 925) an.
Diese Ausbildungen können sowohl am Standort des Quality Centers der EQM Lehmann GmbH & Co. KG in Kamenz als auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns für ein unverbindliches Angebot auf.
Hintergrund
Die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen zum betrieblichen Arbeitsschutz richten sich vor allem an den Arbeitgeber bzw. den Unternehmer und seine Führungskräfte. Der Gesetzgeber schreibt u. a. vor:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
§3 Abs. 1 ArbSchG
Daher ist vom Gesetzgeber auch vorgesehen, dass sich der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer sicherheitstechnisch und betriebsärztlich beraten lassen sollte:
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
§1 ASiG
Auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verlangen die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten:
Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.
§19 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen.
§2 Abs. 1, Satz 1 DGUV Vorschrift 2
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